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#12 Information über Kostenbeteiligung – von Anfang an

6. Juli 2021

GOVM will in jeder Ratsvorlage einen Hinweis auf mögliche Lasten für die Bürgerschaft

Der Unmut war groß. Die Bürgerinnen und Bürger brachten ihren Ärger laut murrend zum Ausdruck. Sie wussten seit langem, dass Oedt schöner werden soll. Aber erst gerade war ihnen vollends klar geworden, dass sie dafür zur Kasse gebeten werden. Viel zu spät, lamentierten sie.

Kann nicht sein, heißt es lapidar aus der Verwaltung. Das mit der Kostenbeteiligung hätten jede und jeder lange wissen können. Denn, erläuterte der Bürgermeister in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause, für die Information gebe es ein „standardisiertes Verfahren“.

Wie auch immer und warum auch immer: Was den Betroffenen hätte bekannt sein können, war ihnen nicht klar. Auch wenn die Informationspolitik der Verwaltung formaljuristisch und standardisiert völlig in Ordnung war, sie hat ihr Ziel nicht erfüllt. (Wobei man davon ausgehen darf, dass niemand, der ein Vorhaben durchbringen will, die Kosten allzu stark hervorhebt, die anderen durch genau dieses Vorhaben entstehen.)

GOVM will genau das ändern. Die Wählergemeinschaft plädiert für frühe Aufklärung über jedwede Belastung, die auf die Einwohnerinnen und Einwohner zukommen werden. Konkret fordert sie, dass sämtliche Beschlussvorlagen der Verwaltung für den Rat künftig einen Hinweis auf die Kosten enthalten müssen, die Bürgerinnen und Bürgern entstehen könnten.

Das kann nicht so schwer sein. Denn es ist schon jetzt Standard, dass die Verwaltung die Politik bei jeder Beschlussvorlage auf deren Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune hinweist. GOVM will also nur, dass entsprechend von vorneherein auch darüber informiert wird, ob bei einem geplanten Vorhaben mit Kosten für Anliegerinnen und Anlieger gerechnet werden muss. So hat die betroffene Bürgerschaft von der Beschlussfassung an Klarheit darüber, dass sie zur Kasse gebeten wird.

Das erscheint uns wichtig – selbst wenn die Höhe der anfallenden Kosten für Anliegerinnen und Anlieger vor Beginn eines Vorhabens noch nicht zu beziffern ist. Sobald darüber Klarheit herrscht, sollten die Betroffenen umgehend informiert werden, damit sie wissen, was genau auf sie zukommt.

Von dem standardisierten Hinweis auf Kosten für die Bürgerschaft versprechen wir GOVMs uns viel. Denn so sorgt die Verwaltung, genauso wie mit ihrer Information über die Auswirkung einer Entscheidung auf den Gemeindehaushalt, für umfassende Kosten-Transparenz vom ersten Moment eines Vorhabens an. Und das, davon sind wir überzeugt, sollte Ziel von Verwaltung und Politik sein!

Nach der Sommerpause wissen wir, wie die anderen Fraktionen unseren Vorschlag sehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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